Rechtliches
Barrierefreiheitserklärung
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vilogistik.de der VI Logistik & Immobilien GmbH, Von der Markstr. 91, 47137 Duisburg.
Diese Erklärung wurde gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der europäischen Norm EN 301 549 erstellt, die für Webinhalte den Standard WCAG 2.1, Level AA vorschreibt.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist weitgehend konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Umgesetzte Maßnahmen (Auswahl):
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Navigationselemente
- Skip-Link „Zum Inhalt springen" am Seitenanfang
- Sichtbarer Fokusindikator bei Tastaturnavigation
- Semantische HTML-Strukturierung mit ARIA-Landmark-Rollen
- Sprachauszeichnung der Seite (
lang="de") - Alternativtexte für informative Bilder
- Beschriftung aller Formularfelder mit
label-Elementen - Ausreichende Farbkontraste für primäre Textinhalte (min. 4,5:1)
- Reaktion auf Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion)
- Responsive Design für alle Gerätegrößen
- ARIA-Labels und -Beschreibungen für interaktive Elemente
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen gibt es noch folgende bekannte Einschränkungen:
- Hintergrundvideos: Eingebettete dekorative Videos enthalten keine Audiodeskription oder Untertitel, da sie rein dekorativ sind (kein Informationsgehalt).
- Benutzerdefinierter Mauszeiger: Auf Desktop-Geräten wird ein angepasster Cursor verwendet. Auf mobilen Geräten und bei Tastaturnavigation wird der System-Cursor verwendet.
Feedback und Kontakt
Sind Sie auf Barrieren auf dieser Website gestoßen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Wir helfen Ihnen gerne weiter und nehmen Ihr Feedback ernst.
Kontakt:
VI Logistik & Immobilien GmbH
Von der Markstr. 91, 47137 Duisburg
E-Mail: info@vilogistik.de
Wir bemühen uns, auf Ihr Feedback innerhalb von 10 Werktagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Meldung innerhalb von 10 Werktagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die zuständige Durchsetzungsstelle einschalten. In Deutschland ist dies die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW), www.mags.nrw.
Technische Spezifikation
Für die Barrierefreiheit dieser Website wurden folgende Technologien verwendet:
- HTML5
- CSS3 (inkl. CSS Custom Properties)
- JavaScript / React (Next.js)
- WAI-ARIA 1.2
Stand dieser Erklärung: Juli 2026
